Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dass ab heute um Mitternacht ein öffentliches Versammlungsverbot gilt. Personengruppen von mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:
- Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
- Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
- Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
- Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen,
- Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
- Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.
Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.
Desweiteren gibt es Regeln für den Pendelverkehr an der französischen Grenze, Reisebeschränkungen aus den internationalen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz sowie Informationen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft und weitere Hinweise
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