Luca-App gestartet

Ab sofort kann die Kontakterfassung im Rhein-Hunsrück-Kreis auch per Luca-App durchgeführt werden, da diese nun auch hier mit dem Gesundheitsamt verknüpft ist. Rechtlich heißt es dazu in der 20. CoBeLVO vom 11. Mai 2021 in § 1 Satz 8:

[…] Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete kann eine digitale Erfassung der Daten nach Satz 2 anbieten; in diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Plausibilitätsprüfung nach Satz 3, sofern durch das eingesetzte Erfassungssystem eine Prüfung der angegebenen Telefonnummer erfolgt (beispielsweise mittels SMS-Verifikation).

Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes (insbesondere bei der Fremdspeicherung von Daten) und die vollständige datenschutzkonforme Löschung der Daten nach vier Wochen in eigener Verantwortung sicherzustellen. Zudem sind die Daten im Bedarfsfall jederzeit dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen kostenfrei in einem von diesem nutzbaren Format zur Verfügung zu stellen. Personen, die in die digitale Datenerfassung nicht einwilligen, ist in jedem Fall eine papiergebundene Datenerfassung anzubieten.

Das zuständige Gesundheitsamt kann, soweit dies zur Erfüllung seiner nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und dieser Verordnung obliegenden Aufgaben erforderlich ist, Auskunft über die Kontaktdaten verlangen; die Daten sind unverzüglich zu übermitteln. Eine Weitergabe der übermittelten Daten durch das zuständige Gesundheitsamt oder eine Weiterverwendung durch dieses zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung ist ausgeschlossen. An das zuständige Gesundheitsamt übermittelte Daten sind von diesem unverzüglich irreversibel zu löschen, sobald die Daten für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden. […] 

https://www.luca-app.de

Zu der Corona Warn App heißt es:

luca und die CWA ergänzen sich, funktionieren aber grundverschieden und erfüllen andere Aufgaben. Die CWA ermöglicht vor allem eine anonyme Information einzelner Bürgerinnen und Bürger über Risikokontakte im Alltag. Persönliche Kontaktdaten werden hierbei nicht erhoben. Die Gesundheitsämter sind nicht eingebunden und können die CWA zur Kontaktnachverfolgung daher nicht einsetzen. Dies ermöglicht luca, welches über direkte Schnittstellen zu den Gesundheitsämtern und eine Anbindung zur Kontaktnachverfolgungssoftware SORMAS verfügt. Anders als die CWA kann luca zudem ohne Smartphone oder die App genutzt werden.

https://corona.rlp.de/de/service/luca-app/

Bündnis für sicheres Öffnen – Pressekonferenz vom 11. Mai 2021

Geschafft. Ab Freitag, dem 14. Mai sind die Voraussetzungen für ein Ende der sog. Bundesnotbremse im Rhein-Hunsrück-Kreis gegeben.

In Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremse nicht greift.

Christi Himmelfahrt: Stufe 1
für Handel, kontaktarmen Urlaub und mehr Sport

Der gesamte Handel kann von Mittwoch, 12. Mai (für den Rhein-Hunsrück-Kreis könnte das frühestens ab Freitag, 14. Mai 2021 sein, da dann die Voraussetzung für ein „Nichtgreifen” der Bundesnotbremse besteht) an wieder öffnen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie aktuell in Lebensmittelgeschäften.

Zudem wird kontaktarmer Urlaub möglich.

Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. 

Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig.


Pfingsten: Stufe 2
für Hotelübernachtungen und Kultur

Rechtzeitig zu Pfingsten sind ab dem 21. Mai auch kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport jeweils im Freien mit Test erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 100 Personen, die feste Sitzplätze haben müssen. Bei den Sitzplätzen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.


Fronleichnam: Stufe 3
für Freibäder, Kultur und Gastro Innen

Die dritte Stufe des Perspektivplans sieht zu Fronleichnam ab dem 2. Juni die Öffnung der Hotels insgesamt mit Test und von Freibädern vor. Auch Innengastronomie und kulturelle Angebote im Innenbereich wie Theater, Opernhäuser, Kinos und Museen sind mit negativem Testergebnis wieder überall dort geöffnet, wo die Bundesnotbremse nicht greift. Außerdem können Hotels dann auch wieder gastronomische Angebote vorsehen.

Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/perspektivplan-rheinland-pfalz-und-buendnis-fuer-sicheres-oeffnen-schaffen-hoffnung-fuer-maifeiertage-un/

Allgemeinverfügung ab 8. April 2021

Vom 1. bis 5. April 2021 lag der Inzidenzwert des Rhein-Hunsrück-Kreises über 100. Da somit im Rhein-Hunsrück-Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 100 überschritten wurde eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen.

Diese ergänzt oder ändert die Regelungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO), da im Rhein-Hunsrück-Kreis die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überstiegen hat.

Demnach sind u. a. gastronomische Einrichtungen auch im Außenbereich wieder geschlossen und zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages gelten (mit Ausnahmen) Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen.

Die Allgemeinverfügung tritt am 8. April 2021 um 0:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 20. April 2021.

Hier können alle neuen Regelungen sowie Begründungen nachgelesen werden
https://www.kreis-sim.de/media/custom/3347_842_1.PDF?1617804754

Corona-Schnelltests

Die Stadt Sankt Goar ist bemüht, vor Ort in St. Goar eine Corona-Testmöglichkeit anzubieten. Bis eine entsprechende Lösung gefunden ist, haben Sie, wie auch alle anderen der Bevölkerung, die Möglichkeit sich einmal die Woche kostenlos testen zu lassen.

Folgende Teststellen sind in unserer näheren Umgebung:

Stadthalle in Boppard:
Mo und Mi von 17.00 – 20.00 Uhr
Sa  9.00 – 13.00 Uhr

Keine Voranmeldung nötig – Personalausweis mitbringen

Zentrum am Park (ZaP), Emmelshausen:
Di. 17.00 – 20.00 Uhr
Do. 17.00 – 20.00 Uhr
Sa. 9.00 – 13.00 Uhr
An Feiertagen geschlossen.

Terminvereinbarungen montags bis freitags von 8.00 – 12.00 Uhr
unter 06747-121500 oder-501 oder-502.

Selbsttest, Schnelltest, Labortest – hierzu alle Infos in den Grafiken. Wo Sie sich testen lassen können, erfahren Sie hier:

https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/

Oben in der Karte können Sie auf Ihren Standort zoomen und sehen dann die Testmöglichkeiten in der Nähe. 

Was ist neu ab dem 1. März?

Für Einzelhandel, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte, Friseure, Fußpflege, Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten, Fahrschulen, Musikunterricht, Büchereien und Archive gelten ab 1. März 2021 neue Corona-Bestimmungen, die hier im Einzelnen nachgelesen werden können:

https://corona.rlp.de/index.php?id=34836

Die Änderung der 16. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) tritt am 1. März 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Die Geltung der 16. CoBeLVO ist bis zum 14. März 2021 befristet. Die 16. CoBeLVO finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/index.php?id=35557

Lockdown verlängert

Zunächst bis 7. März 2021 wurde der Stillstand von Gastronomie und weiten Teilen des Handels verlängert.  Für Schulen gelten neue Regelungen ab dem 22. Februar 2021, Friseure dürfen ab 1. März 2021 öffnen.

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/grundschulen-starten-am-22-februar-friseure-koennen-am-1-maerz-oeffnen/

Die Texte der aktuellen Verordnung sehen Sie hier:

Zweite Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (vom 12. Februar 2021)


Shutdown bis zum 14. Februar verlängert

Gleichzeitig wurde die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung erweitert. So gilt ab dem 25. Januar 2021 ein höherer Standard bei Mund-Nasen-Bedeckungen: medizinische Masken – also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken – müssen jetzt beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Gottesdiensten und beim Behördengang getragen werden. Die einfache Stoffmaske reicht hier nicht mehr.

Alle weiteren Aktualisierungen können Sie auf der Seite der Landesregierung nachlesen:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/