Sonntagsverkaufsverbote werden in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr für Wochenmärkte, Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien und weitere Bereiche bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt.