Gleichzeitig wurde die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung erweitert. So gilt ab dem 25. Januar 2021 ein höherer Standard bei Mund-Nasen-Bedeckungen: medizinische Masken – also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken – müssen jetzt beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Gottesdiensten und beim Behördengang getragen werden. Die einfache Stoffmaske reicht hier nicht mehr.
Alle weiteren Aktualisierungen können Sie auf der Seite der Landesregierung nachlesen:
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/