Lockdown verlängert

Zunächst bis 7. März 2021 wurde der Stillstand von Gastronomie und weiten Teilen des Handels verlängert.  Für Schulen gelten neue Regelungen ab dem 22. Februar 2021, Friseure dürfen ab 1. März 2021 öffnen.

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/grundschulen-starten-am-22-februar-friseure-koennen-am-1-maerz-oeffnen/

Die Texte der aktuellen Verordnung sehen Sie hier:

Zweite Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (vom 12. Februar 2021)