Für Einzelhandel, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte, Friseure, Fußpflege, Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten, Fahrschulen, Musikunterricht, Büchereien und Archive gelten ab 1. März 2021 neue Corona-Bestimmungen, die hier im Einzelnen nachgelesen werden können:
https://corona.rlp.de/index.php?id=34836
Die Änderung der 16. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) tritt am 1. März 2021 in Rheinland-Pfalz in Kraft. Die Geltung der 16. CoBeLVO ist bis zum 14. März 2021 befristet. Die 16. CoBeLVO finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/.
Informationen zur Corona-Schutzimpfung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
https://corona.rlp.de/index.php?id=35557