Beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs – hierzu zählen auch die Fähren – muss nun ab heute eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und für Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
Ausnahmen bestehen ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen wurden.
Zur vollständigen Verordnung:
https://corona.rlp.de/…/verordnung-zur-maskenpflicht-im-oe…/
Masken gibt es zum Beispiel in St. Goar bei „K” (Foto, https://www.facebook.com/talderloreley/) in der Heerstraße 90 , heute 27. 04. ist hier von 11:00 bis 12:30 Uhr geöffnet(und nach Vereinbarung) oder bei „Die exklusive Modekiste” in der Heerstraße 106.