Notbetreuung während der Schulschließung:
Voraussetzungen aus Sicht des Infektionsschutzes

 Organisation:
  • Gruppengröße: max. 10 Kinder
  • Abstand halten (kein direkter Kontakt)
  • versetzte Pausen bei Anwesenheit mehrerer Gruppen
  • regelmäßiges Lüften
  • tägliches Reinigen und Desinfizieren (zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneempfehlungen sollten insbesondere Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen oder Arbeitsflächen gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werden)
  • Zugangskontrolle
Personal
  • Personen, die ein erhöhtes Risiko (z. B. Personen mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten, Ältere) für einen schweren Verlauf einer COVID-19 Infektion haben und Schwangere, sollen während der Schulschließung nicht in der Schule arbeiten, sondern in Abstimmung mit der Schulleitung andere Aufgaben übernehmen.
  • persönliche Hygieneregeln einhalten
Kinder
  • Keine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten)
  • auf persönliche Hygiene achten (Hygieneregeln einüben und überprüfen und erinnern)
  • Abstand halten (kein direkter Kontakt) zu anderen Kindern und zum Personal

Quelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, 54290 Trier, www.add.rlp.de,
13. März 2020